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   VK Bund, 29.02.2016 - VK 1-138/15   

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VK Bund, 29.02.2016 - VK 1-138/15 (https://dejure.org/2016,16119)
VK Bund, Entscheidung vom 29.02.2016 - VK 1-138/15 (https://dejure.org/2016,16119)
VK Bund, Entscheidung vom 29. Februar 2016 - VK 1-138/15 (https://dejure.org/2016,16119)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren ist kein Ausschlussgrund!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren rechtfertigt Ausschluss nicht!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren ist kein Ausschlussgrund! (VPR 2016, 200)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren ist kein Ausschlussgrund! (IBR 2016, 534)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2016, 830
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Saarbrücken, 29.12.2003 - 1 Verg 4/03

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Ausschluss eines Bieters wegen mangelnder

    Auszug aus VK Bund, 29.02.2016 - VK 1-138/15
    Eine schwere Verfehlung muss zudem nachweislich vorliegen, d.h. es müssen die die schweren Verfehlungen belegenden Indiztatsachen einiges Gewicht haben und einer kritischen Prüfung durch ein mit der Sache befasstes Gericht standhalten (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18. Dezember 2003, 1 Verg 4/03).

    Tatverdacht voraussetzt, als ausreichender Nachweis der Verfehlung angesehen, da er nicht nur auf den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, sondern auf der Prüfung und Entscheidung durch ein unabhängiges Gericht beruht (vgl. OLG München, Beschluss vom 22. November 2012, Verg 22/12; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18. Dezember 2003, 1 Verg 4/03); eine rechtskräftige Verurteilung oder Feststellung ist hingegen nicht erforderlich (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2012, Rs. C-465/11; OLG München, Beschluss vom 22. November 2012, Verg 22/12; KG, Urteil vom 17. Januar 2011, 2 U 4/06; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18. Dezember 2003, 1 Verg 4/03).

    Auch ist es nicht erforderlich, die Anklageerhebung oder Eröffnung des Hauptverfahrens abzuwarten (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18. Dezember 2003, 1 Verg 4/03).

    Sind die Indizien hingegen schwach bzw. zweifelhaft und bedürfen einer Erhärtung und Konkretisierung durch weitere Beweiserhebungen, reicht dies im Nachprüfungsverfahren mit Blick auf den Beschleunigungsgrundsatz nicht aus (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18. Dezember 2003, 1 Verg 4/03).

    Bloße Behauptungen, unspezifizierte Vorwürfe, Vermutungen oder vage Verdachtsgründe reichen nicht aus (vgl. KG, Urteil vom 17. Januar 2011, 2 U 4/06; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18. Dezember 2003, 1 Verg 4/03).

  • OLG Celle, 18.02.2013 - 13 Verg 1/13

    Recht des Auftraggebers zur Ausschließung eines Angebots wegen Insolvenz des

    Auszug aus VK Bund, 29.02.2016 - VK 1-138/15
    Auftraggebers, hier der Ag, zugrunde zu liegen (vgl. grundlegend OLG Düsseldorf, Beschluss 5. Dezember 2006, VII-Verg 56/06; OLG Schleswig, Beschluss vom 30. Mai 2012, 1 Verg 2/12; OLG Celle, Beschluss vom 18. Februar 2013, 13 Verg 1/13).

    Der Auftraggeber hat dementsprechend eine Eignungsprognose vorzunehmen, wobei ihm ein Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 18. Februar 2013, 13 Verg 1/13; OLG Schleswig, Beschluss vom 30. Mai 2012, 1 Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschluss 5. Dezember 2006, VII-Verg 56/06).

    Auch gilt keine Regelvermutung dahingehend, dass nach Eröffnung (oder vielleicht auch Beantragung) eines Insolvenzverfahrens der Bieter finanziell nicht leistungsfähig ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 18. Februar 2013, 13 Verg 1/13).

    Dies kann insbesondere, wenn relevante Fakten nicht berücksichtigt wurden, dazu führen, dass die Grenzen des dem Auftraggeber hier zustehenden Beurteilungsspielraums, deren Einhaltung durch die Nachprüfungsinstanzen zu überprüfen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss 5. Dezember 2006, VII-Verg 56/06; OLG Celle, Beschluss vom 18. Februar 2013, 13 Verg 1/13), überschritten sind und ein Vergaberechtsverstoß vorliegt.

  • OLG Schleswig, 30.05.2012 - 1 Verg 2/12

    Bewertung des Insolvenzrisikos bei der Vergabe

    Auszug aus VK Bund, 29.02.2016 - VK 1-138/15
    Auftraggebers, hier der Ag, zugrunde zu liegen (vgl. grundlegend OLG Düsseldorf, Beschluss 5. Dezember 2006, VII-Verg 56/06; OLG Schleswig, Beschluss vom 30. Mai 2012, 1 Verg 2/12; OLG Celle, Beschluss vom 18. Februar 2013, 13 Verg 1/13).

    Der Auftraggeber hat dementsprechend eine Eignungsprognose vorzunehmen, wobei ihm ein Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 18. Februar 2013, 13 Verg 1/13; OLG Schleswig, Beschluss vom 30. Mai 2012, 1 Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschluss 5. Dezember 2006, VII-Verg 56/06).

    Die Prognose muss sich insbesondere auf den streitgegenständlichen Auftrag beziehen und darf es nicht dabei belassen, auf allgemeine Insolvenz(abwicklungs)risiken abzustellen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 30. Mai 2012, 1 Verg 2/12).

    Im vorliegenden Fall ist allerdings - wie es auch die Ag tut - zu berücksichtigen, dass der streitgegenständliche Auftrag Dienstleistungen zum Gegenstand hat, die über einen vergleichsweise langen Zeitraum von anderthalb Jahren zu erbringen sind (vgl. auch OLG Schleswig, Beschluss vom 30. Mai 2012, 1 Verg 2/12), d.h. dass die Eignungsprognose vorliegend zum Gegenstand hat, ob insbesondere die finanzielle Leistungsfähigkeit der ASt bis zum Ende der Auftragsdurchführung gegeben sein wird.

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2006 - Verg 56/06

    Kein Ausschluss vom Vergabeverfahren nach § 8 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A ohne

    Auszug aus VK Bund, 29.02.2016 - VK 1-138/15
    Auftraggebers, hier der Ag, zugrunde zu liegen (vgl. grundlegend OLG Düsseldorf, Beschluss 5. Dezember 2006, VII-Verg 56/06; OLG Schleswig, Beschluss vom 30. Mai 2012, 1 Verg 2/12; OLG Celle, Beschluss vom 18. Februar 2013, 13 Verg 1/13).

    Der Auftraggeber hat dementsprechend eine Eignungsprognose vorzunehmen, wobei ihm ein Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 18. Februar 2013, 13 Verg 1/13; OLG Schleswig, Beschluss vom 30. Mai 2012, 1 Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschluss 5. Dezember 2006, VII-Verg 56/06).

    Die Ermessensausübung lediglich auf die durch die Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens eingetretene abstrakte Gefährdungslage zu stützen ist nicht ausreichend; die in § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO niedergelegten Anwendungsvoraussetzungen sind dementsprechend nur in einem typisierenden Sinne zu verstehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss 5. Dezember 2006, VII-Verg 56/06).

    Dies kann insbesondere, wenn relevante Fakten nicht berücksichtigt wurden, dazu führen, dass die Grenzen des dem Auftraggeber hier zustehenden Beurteilungsspielraums, deren Einhaltung durch die Nachprüfungsinstanzen zu überprüfen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss 5. Dezember 2006, VII-Verg 56/06; OLG Celle, Beschluss vom 18. Februar 2013, 13 Verg 1/13), überschritten sind und ein Vergaberechtsverstoß vorliegt.

  • OLG München, 22.11.2012 - Verg 22/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss bei schwerer Verfehlung des

    Auszug aus VK Bund, 29.02.2016 - VK 1-138/15
    Als schwere Verfehlung sind unter anderem schwerwiegende Rechtsverstöße wie Straftaten (z.B. Betrug nach § 263 StGB) oder Ordnungswidrigkeiten von einigem Gewicht anzusehen, insbesondere wenn sie sich auf die Auftragsdurchführung beziehen (vgl. KG, Urteil vom 17. Januar 2011, 2 U 4/06; OLG München, Beschluss vom 22. November 2012, Verg 22/12).

    Tatverdacht voraussetzt, als ausreichender Nachweis der Verfehlung angesehen, da er nicht nur auf den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, sondern auf der Prüfung und Entscheidung durch ein unabhängiges Gericht beruht (vgl. OLG München, Beschluss vom 22. November 2012, Verg 22/12; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18. Dezember 2003, 1 Verg 4/03); eine rechtskräftige Verurteilung oder Feststellung ist hingegen nicht erforderlich (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2012, Rs. C-465/11; OLG München, Beschluss vom 22. November 2012, Verg 22/12; KG, Urteil vom 17. Januar 2011, 2 U 4/06; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18. Dezember 2003, 1 Verg 4/03).

    Ob eine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, ist von den Nachprüfungsinstanzen uneingeschränkt überprüfbar (vgl. OLG München, Beschluss vom 22. November 2012, Verg 22/12).

  • KG, 17.01.2011 - 2 U 4/06

    Überprüfung einer Vergabesperre

    Auszug aus VK Bund, 29.02.2016 - VK 1-138/15
    Als schwere Verfehlung sind unter anderem schwerwiegende Rechtsverstöße wie Straftaten (z.B. Betrug nach § 263 StGB) oder Ordnungswidrigkeiten von einigem Gewicht anzusehen, insbesondere wenn sie sich auf die Auftragsdurchführung beziehen (vgl. KG, Urteil vom 17. Januar 2011, 2 U 4/06; OLG München, Beschluss vom 22. November 2012, Verg 22/12).

    Tatverdacht voraussetzt, als ausreichender Nachweis der Verfehlung angesehen, da er nicht nur auf den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, sondern auf der Prüfung und Entscheidung durch ein unabhängiges Gericht beruht (vgl. OLG München, Beschluss vom 22. November 2012, Verg 22/12; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18. Dezember 2003, 1 Verg 4/03); eine rechtskräftige Verurteilung oder Feststellung ist hingegen nicht erforderlich (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2012, Rs. C-465/11; OLG München, Beschluss vom 22. November 2012, Verg 22/12; KG, Urteil vom 17. Januar 2011, 2 U 4/06; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18. Dezember 2003, 1 Verg 4/03).

    Bloße Behauptungen, unspezifizierte Vorwürfe, Vermutungen oder vage Verdachtsgründe reichen nicht aus (vgl. KG, Urteil vom 17. Januar 2011, 2 U 4/06; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18. Dezember 2003, 1 Verg 4/03).

  • EuGH, 13.12.2012 - C-465/11

    Forposta und ABC Direct Contact - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 45 Abs. 2

    Auszug aus VK Bund, 29.02.2016 - VK 1-138/15
    Ferner kann die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten durch einen Wirtschaftsteilnehmer grundsätzlich als eine Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit angesehen werden (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2012, Rs. C-465/11; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juli 2012, VII-Verg 27/12, zu § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB), wenn es um Verstöße gegen Rechtspflichten von einigem Gewicht geht (vgl. KG, Urteil vom 8. November 2011, 2 U 11/11 Kart).

    Der EuGH stellt insoweit auf Vorsatz oder eine Fahrlässigkeit von gewisser Schwere ab; demnach stellt nicht jede nicht ordnungsgemäße, ungenaue oder mangelhafte Erfüllung eines Vertrags oder eines Vertragsteils automatisch auch eine schwere Verfehlung dar (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2012, Rs. C-465/11).

    Tatverdacht voraussetzt, als ausreichender Nachweis der Verfehlung angesehen, da er nicht nur auf den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, sondern auf der Prüfung und Entscheidung durch ein unabhängiges Gericht beruht (vgl. OLG München, Beschluss vom 22. November 2012, Verg 22/12; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18. Dezember 2003, 1 Verg 4/03); eine rechtskräftige Verurteilung oder Feststellung ist hingegen nicht erforderlich (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2012, Rs. C-465/11; OLG München, Beschluss vom 22. November 2012, Verg 22/12; KG, Urteil vom 17. Januar 2011, 2 U 4/06; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18. Dezember 2003, 1 Verg 4/03).

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2014 - Verg 28/13

    Berechtigung einer gesetzlichen Krankenkasse zum Abfordern von

    Auszug aus VK Bund, 29.02.2016 - VK 1-138/15
    Die Feststellung einer schweren Verfehlung durch den Auftraggeber muss demgemäß auf einer gesicherten Erkenntnisgrundlage beruhen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Januar 2014, VII-Verg 28/13, mit Verweis auf BGH, Urteil vom 26. Oktober 1999, X ZR 30/98; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Dezember 2007, VII-Verg 34/07).

    Die Feststellungslast für eine schwere Verfehlung trägt der öffentliche Auftraggeber nach den allgemeinen Grundsätzen der Darlegungs- und Beweislast (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Januar 2014, VII-Verg 28/13; Beschluss vom 25. Juni 2014, VII- Verg 39/13).

  • OLG Düsseldorf, 28.12.2007 - Verg 40/07

    Selbstständige Anfechtbarkeit der von der Vergabekammer verfügten Einsichtnahme

    Auszug aus VK Bund, 29.02.2016 - VK 1-138/15
    Berücksichtigungsfähig sind dabei nur Tatsachen und Umstände, die allen Beteiligten im Nachprüfungsverfahren bekannt sind; ein in-camera-Verfahren ist nicht zulässig (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2007, VII-Verg 40/07; OLG München, Beschluss vom 11. Mai 2007, Verg 4/07).

    Ob solche belastbaren Beweise in den Dokumenten enthalten sind, die bisher nicht in einer Form vorgelegt wurden, die allen Beteiligten zugänglich gemacht werden konnte, muss wie bereits ausgeführt wegen des Verbots einer Verwertung im sog. in-camera-Verfahrens (siehe hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2007, VII-Verg 40/07) unberücksichtigt bleiben.

  • VK Bund, 25.08.2015 - VK 1-51/15

    Nachprüfungsverfahren: Winterdienstleistungen

    Auszug aus VK Bund, 29.02.2016 - VK 1-138/15
    Prüfungsmaßstab der Vergabekammer war hier mithin ausschließlich die Frage, ob die der Vergabesperre zugrungeliegenden Tatsachen den Ausschluss der ASt im konkreten Fall und zu einem konkreten Zeitpunkt rechtfertigen können (vgl. hierzu auch VK Bund, Beschluss vom 25. August 2015, VK 1-51/15).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - Verg 39/13

    Zulässigkeit des Forderns von Nachweisen zur Berücksichtigung sozialer Kriterien

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2012 - Verg 27/12

    Ablehnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - Verg 5/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens

  • KG, 08.12.2011 - 2 U 11/11

    Vergabesperre: Keine besondere Ermächtigungsgrundlage erforderlich!

  • OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 11 Verg 8/11

    Vergaberecht: Auslegung der Anforderung von Eignungskriterien

  • OLG München, 11.05.2007 - Verg 4/07

    Rügeschreiben als konkludente Verlängerung der Bindefrist?

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2007 - Verg 34/07

    Anforderungen an vom Auftraggeber geforderte Eignungsnachweise in öffentlichen

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - Verg 18/06

    Ausschluss eines Bieters wegen fehlender Eignungsnachweise

  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

  • OLG Celle, 09.01.2017 - 13 Verg 9/16

    Umbau des Landtages - keine weitere aufschiebende Wirkung der sofortigen

    Danach reicht es aus, wenn der Antragsgegner Indiztatsachen vorbringt, die von einigem Gewicht sind und auf gesicherten Erkenntnissen aus seriösen Quellen basieren und die die Entscheidung des Auftraggebers zum Ausschluss des Bieters als nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. Hausmann/Hoff, a. a. O.; Conrad, a. a. O.; OLG Saarbrücken, a. a. O., Rn. 39 f.; BKartA Bonn 1 Vergabekammer, Beschluss vom 29. Februar 2016, VK 1-138/15).
  • VK Rheinland, 11.05.2023 - VK 9/23

    Mängel beim Vorauftrag sind kein gutes Omen!

    Die Kammer ist nicht der Auffassung, dass der Auftraggeber im vorgenannten Sinn Indiztatsachen vorbringt, die von einigem Gewicht sind, auf gesicherten Erkenntnissen beruhen, auf seriösen Quellen basieren und die Entscheidung des Auftraggebers zum Ausschluss des Bieters als nachvollziehbar erscheinen lassen (OLG Celle a.a.O.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18.12.2003 - 1 Verg 4/03 - VK Bund, Beschluss vom 29.02.2016 - VK 1-138/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.08.2011 - Verg 55/11 -).
  • VK Bund, 27.12.2017 - VK 1-137/17

    Mängelverursacher kann von der Vergabe der Sanierungsarbeiten ausgeschlossen

    Dies ist jedoch auch nicht für eine Begründung der Ausschlussvoraussetzungen nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB erforderlich; es reicht vielmehr aus, dass der öffentliche Auftraggeber Indiztatsachen vorbringt, die von einigem Gewicht sind, auf gesicherten Erkenntnissen aus seriösen Quellen basieren und die Entscheidung des Auftraggebers zum Ausschluss des Bieters als nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 9. Januar 2017, 13 Verg 9/16, m.w.N.; vgl. auch VK Bund, Beschluss vom 29. Februar 2016, VK 1-138/15).
  • VK Rheinland, 02.12.2019 - VK 42/19

    Keine nachträgliche Einführung neuer Eignungskriterien!

    Ausreichend für den Nachweis ist es, wenn der Auftraggeber Indiztatsachen vorbringt, die von einigem Gewicht sind, auf gesicherten Erkenntnissen beruhen, auf seriösen Quellen basieren und die Entscheidung des Auftraggebers zum Ausschluss des Bieters als nachvollziehbar erscheinen lassen (OLG Celle a.a.O. Rn. 29; OLG Saarbrücken Beschluss vom 18.12.2003 - 1 Verg 4/03 - VK Bund, Beschluss vom 29.02.2016 - VK 1-138/15).
  • VK Thüringen, 26.10.2016 - 250-4003-5680/2016-E-072-EF
    Voraussetzung für die Nachweislichkeit ist, dass konkrete (z.B. durch schriftlich fixierte Zeugenaussagen, sonstige Aufzeichnungen, Belege oder Schriftstücke nachweisbar) objektive Anhaltspunkte für schwere Verfehlungen bestehen." [Siehe auch Entscheidung VK Bund vom 29.02.2016, VK 1-138/15] Zur Nachweislichkeit gehören also schriftlich fixierte Zeugenaussagen, Belege, nachweisbare Schriftstücke usw. (s.o.).
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